Budget

Kosten


Ein erstes Beratungsgespräch darf nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190,00 € zzgl. Mwst. kosten.

Für unsere weiteren Tätigkeiten richtet sich unsere Vergütung nach dem RVG meistens nach dem Gegenstandswert sowie nach Art und Umfang der von uns erwarteten Tätigkeit, nach dem Schwierigkeitsgrad, nach dem Haftungsrisiko und der wirtschaftlichen Bedeutung für den Auftraggeber.

Alternativ bieten wir Ihnen auch, wo es gesetzlich zulässig ist, eine individuelle Vergütungsvereinbarung an.